Die ZBK-Fraktion informiert: Kostenfreies Parken in der Innenstadt

In ihrer Sitzung am 25.09.2011 beschloss die Stadtverordneten-Fraktion der Wählergruppe „Zukunft Bad König e.V.“ (ZBK)einen Antrag zum Thema „Parkraumbewirtschaftung in der Innenstadt“, der gemeinsam mit der CDU-Fraktion gestellt und in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht werden wird.

Die geltende Parkraumbewirtschaftung in der Bad Königer Innenstadt hat sich für die dort ansässigen Geschäfte und Gewerbebetriebe als Wettbewerbsnachteil erwiesen, weil im Vergleich zu den Nachbargemeinden Höchst, Michelstadt und Erbach nur wesentlich weniger kostenlose zentrumsnahe Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt, insbesondere auch aus den Stadtteilen, sehen sich auch durch dieses Kostenargument dazu veranlasst, ihre Einkäufe nicht (mehr) in der Kernstadt zu tätigen. Insofern sollte durch eine kundenfreundliche Änderung der Parkscheinpflicht versucht werden, diesen Ausweichreaktionen zu begegnen.

Da andererseits die Parkraumbewirtschaftung einen nicht unerheblichen Deckungsbeitrag für den städtischen Haushalt erbringt, erscheint ein vollständiger Verzicht auf die Erhebung von Parkgebühren wirtschaftlich nicht vertretbar. Als ein tragfähiger Kompromiss zwischen Haushaltsinteressen einerseits und Kundenfreundlichkeit andererseits wird daher vorgeschlagen, an den Parkscheinautomaten in den Brunnengärten, der Bachgasse, der Bleichstraße und der Schulstraße für einen Zeitraum von höchstens 60 Minuten künftig keine Parkgebühren mehr zu erheben. Dieser Zeitraum deckt den üblichen Kundenbedarf weitestgehend ab und könnte auch Einkäufer, die bisher die Innenstadt wegen der Parkkosten gemieden haben, zur “Rückkehr” veranlassen. Das Langzeitparken bleibt weiterhin kostenpflichtig.

Die ZBK-Fraktion geht davon aus, dass sich die Einnahmeverluste der Stadt aus dem beantragten Gebührenverzicht in einer vertretbar niedrigen Höhe bewegen werden und durch den damit verbundenen Vorteil einer spürbaren Belebung der Innenstadt durch neue bzw. wiedergewonnene Kunden in jedem Fall gerechtfertigt werden können.

Zum Seitenanfang

Schreibe einen Kommentar