Bad König-Info Dezember 2015: Aktuelles aus der Stadtpolitik

Kurgesellschaft Bad König: Umschuldung der Darlehen auf die Stadt dringend notwendig                

Magistrat und Geschäftsführung müssen endlich handeln!

Wieder einmal hat die Stadtverordnetenversammlung am 10. Dezember 2015 – gegen unsere Stimmen – drastische Steuererhöhungen beschlossen. Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B wurden um jeweils 40 Prozentpunkte auf 490%, für die Gewerbesteuer um 10 Prozentpunkte auf 385% angehoben. Damit festigt unsere Stadt ihre „Spitzenposition“ unter den 15 Städten und Gemeinden des Odenwaldkreises – eine „Spitzenleistung“, auf die wir wahrlich nicht stolz sein können.

Ein wesentlicher Grund für diese Steuererhöhungen liegt in der Tilgung der noch bis 2024 laufenden Darlehen, die die Kurgesellschaft für den Bau der Odenwald-Therme aufgenommen hatte. Seit einigen Jahren sind die Zahlungen zur Darlehenstilgung höher als die Abschreibungen für das damit finanzierte Gebäude. Die Differenz zwischen Darlehenstilgung und Abschreibung belastet die Zahlungsfähigkeit der Kurgesellschaft. Sie muss deshalb von der Stadt aus Steuermitteln ausgeglichen werden – und zwar zusätzlich zu dem ohnehin aus der städtischen Bürgschaft für die Kurgesellschaft jährlich zu leistenden Ausgleich der Betriebsverluste. In 2016 müssen dafür rund 230.000 € aufgebracht werden. Weil bekanntlich in den letzten Jahren einer Darlehenslaufzeit die Zinsanteile sinken und die Tilgungsanteile steigen, wird dieser Betrag in den kommenden Jahren  zunehmen und im Jahr 2024 bei über 500.000 € liegen.

Um diese zusätzlichen Belastungen der Bad Königer Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden, hatten wir schon vor Jahren gefordert, die Thermendarlehen von der Kurgesellschaft auf die Stadt umzuschulden und im gleichen Zug auch das Thermengrundstück auf die Stadt zu übertragen. Neben der dadurch eintretenden Zinsersparnis (Zinssatz für städtisches Darlehen niedriger als für das bestehende Darlehen der Kurgesellschaft) würde damit auch die Notwendigkeit für die Zahlung der Tilgungs-/Abschreibungsdifferenz entfallen und damit der städtische Haushalt deutlich entlastet. Bis heute hat es wohl schon eine Reihe von Gesprächen und Verhandlungen gegeben, leider aber ohne zählbare Ergebnisse.

Deshalb fordern wir den Magistrat und die Geschäftsführung dazu auf, endlich Nägel mit Köpfen zu machen und in Abstimmung mit der Bank, der Kommunalaufsicht und allen anderen dazu erforderlichen Behörden ein tragfähiges Umschuldungskonzept zu entwickeln und der Stadtverordnetenversammlung sowie dem Kurverwaltungsrat entscheidungsreif vorzulegen. Auch über Tilgungsstreckungen ist dabei ernsthaft nachzudenken.

Wir rufen alle anderen Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung dazu auf, sich unserer Forderung anzuschließen. Denn nur gemeinsam lassen sich die Interessen unserer Stadt erfolgreich vertreten und Steuererhöhungen vermeiden, die alle Bad Königer Bürgerinnen und Bürger belasten würden. Deshalb darf es keine Denkverbote und Tabus geben, auch kurzsichtige Wahlkampfinteressen sollten dabei keine Rolle spielen

Wir wünschen Ihnen ein glückliches und gesundes neues Jahr 2016.

Ihre

Vorstandsmitglieder, Stadtverordneten und Magistratsmitglieder

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